Eine Untersuchung der DEKRA hat ergeben, dass bis zu 80% der Wohnflächenberechnungen fehlerhaft sind. Das ist umso schlimmer, weil die in Mietverträgen ausgewiesene Wohnfläche als Grundlage für die Abrechnung von Nebenkosten bzw. den Betriebskosten herangezogen wird. Bei falsche Flächenermittlung kann es dazu kommen, dass die Wohnung in Wahrheit kleiner als angegeben ist, dann hat man sowohl weniger Raum als angenommen als auch einen zu hohe Betriebskosten im Vergleich mit anderen Mietern im Haus. In diesem Fall ist man doppelt der Dumme!
Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung kommt es vor, dass die Berechnungen der Wohnfläche nicht stimmen. Man kann so eine eigentlich zu kleine Wohnung kaufen, beziehungsweise zahlt einen zu hohen Preis pro Quadratmeter tatsächlicher Wohnfläche.
Die einzige Absicherung gegen solche fehlerhaften Wohnflächenberechnungen ist nachmessen und nachrechnen. Mit der Hilfe eines Laser-Entfernungsmessers geht das Vermessen schnell von der Hand und die hohe Genauigkeit ist unbestritten. Für die Berechnung der Wohnfläche sollte man sich mit den Verfahren der DIN 277, der Wohnflächenverordnung (WoFlV) bzw. bei Mietverträgen, welche vor dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden, der 2. Berechnungsverordnung vertraut machen.
Mögliche Fehlerquellen in neuen Mietverträgen sind die Übernahme von Flächenmassen aus Verträgen, die vor 2004 unterzeichnet wurden. Der Unterschied liegt zwischen den Verfahren der 2. Berechnungsverordnung und der Wohnflächenverordnung (WoFlV). So kann Putz nicht mehr abgezogen werden, Erker oder Wandschränke werden präziser eingerechnet, mit den Flächen unter Treppen, in unbeheizten Wintergärten. Einen Vergleich der Verfahren findet sich beim Bau-Rat.
Mit den Tipps und Hinweisen zum geschickten Messen mit Hilfe von Laserentfernungsmessern, kann jeder der einen solchen Distanzmesser hat, schnell und effizient die Fläche einer Wohnung kontrollieren.
September, 2013: Freundliche Leser haben uns auf einen Beitrag des Schweizer Fernsehens hingewiesen: IM Verbrauchermagazin „Kassensturz“ wurde das Thema falsche Flächenberechnungen aufgegriffen. Es wird ein Beispiel aus dem Umfeld von Zürich angeführt, wo eine Wohnung auf dem Papier mit deutlich mehr Quadratmetern verkauft wurde, als tatsächlich zur Verfügung stehen.
Guenter meint
Wer hätte das gedacht. Vielen Dank für diesen äußerst informativen Artikel, mit dem ich eine Menge Geld gespart habe.
Ich wohne in Dresden und war auf der Suche nach einer kleinen Eigentumswohnung. Ich hatte schon bald auch ein Objekt in einem wunderbar sanierten Altbau gefunden. Laut Verkäufer sollte es 95 m2 groß sein. Doch schon beim ersten Ansehen hätte ich eher auf 80 m2 getippt.
Mit einem Bosch DLE 40 Laser Entfernungsmesser habe ich dann beim zweiten Ansehen nachgemessen – und es waren nur 81,5 m2. Das war natürlich optimal, um den Preis mal gleich um 20% zu drücken.
Ich kann diesem Tipp jedem Immobilienkäufer nur empfehlen.
Sylvia Kleine meint
Ja , Danke für den Tipp!
Mein Vermieter behauptet felsenfest,
dass die Wohnung DG- extreme Pyramiden Schraege, 45 qm sei !
Ich meine ca. 28 bis 30 qm.
Jetzt möchte ich das machmessen lassen.
Zumal auch der Stromzähler verknüpft ist mit dem Treppenhaus, so ticken die Mietparteien auf meine Kosten.
Ich habe die Schlichtungsstelle Energie e.V in Berlin beauftragt.
Bis jetzt wurde keine zufriedenstellende Lösung gefunden.
Freitag um ca. 12:30 h ,war plötzlich ein Stromstopp, nur kurz, damn lief die Heizung und Wasserkocher wieder !!!
Das muss doch vorab gemeldet werden , wenn da am Zaehlerstand gebastelt wird ?-
Sylvia meint
Hallo , , hier nochmal nachgemessen.
Die Wohnfläche ist 24, 70qm
Die Grünfläche 36, 90 qm.
Lt. Vermieter : 45 qm
Das ist ja an % fast die Hälfte !
Wie wird das gerechnet, ?-Denn die Betriebskosten werden nach Wohnfläche als
Verteilerschluessel berechnet. So steht im Vertrag Kaltmiete und Betriebskosten separat.
Die qm wurden willkürlich nicht im Vertrag aufgeführt.
Auch meine Aufforderung mir bitte nach Bauplan die
tatsächliche Wohnfläche zu geben, wurde vom Vermieter uebergangen.
LG Köln WuM 86, 121; ; Hamburg WuM 81, 104 Mieterlexikon 2015 / 16
admin meint
Hallo Sylvia
In diesem Fall würde ich mir überlegen dem Mieterschutzbund beizutreten und Dein Anliegen dort zu besprechen. Vielleicht kannst Du den Vermieter so zum Einlenken bringen.
Anne meint
Leider gehen Mieter und Wohnungssuchende viel zu oft davon aus, dass die Angaben zur Wohnfläche korrekt sind. Ich habe schon von vielen Fällen gehört, wo falsch gemessen oder gerechnet wurde. Wenn bei mir ein Umzug ansteht, werde ich auf jeden Fall eine Kontrollmessung machen. Mit den Lasergeräten geht das ja schnell, wenn es nicht auf den letzten Quadratzentimeter ankommt, sondern nur eine vorgegebene Zahl überprüft werden muss.
Admin meint
Das bringt uns gerade auf die Idee für ein Portal in dem Betroffene von ihren Erfahrungen mit falschen Flächenzahlen berichten können. Wenn man dann nach einiger Zeit sieht, dass sich solche Fälle bei gewissen Wohnungsverwaltungen, Vermietern oder Wohnungsverkäufern häufen, könnte das etwas auslösen.
Peter1978 meint
Vor kurzem war isch auf Wohnungsuche. Habe etliche besichtigt. Mein Gefühl für Quadratmeter ist meist gut, aber bei einigen Wohnungen konnten die offiziellen Angaben kaum stimmen.
Vor ich den Vertrag unterschrieben habe, habe ich nachgemessen. Mit einem Lasermeter wäre es schneller und einfacher gewesen.
Bernd.B. meint
Das die Quadratmeter einer Neubauwohnung, wie im Film gezeigt, nicht stimmen, ist ja echt der Hammer. Ich weiss nicht, ob die rechtliche Lage in D hier nicht besser ist. Jedenfalls zeigt sich, dass sich ein Laserentfernungsmesser bei jedem Wohnungswechsel lohnen kann. Und das allein schon um die Flächen zu überprüfen, an den Einsatz des Messgerätes beim Renovieren oder Umbauen gar nicht erst gedacht…